Rechtlichen Vorteile im Berufsleben mit Hämophilie
Diese rechtlichen Vorteile hast Du als Hämophiler im Berufsleben
Wir müssen ja schon mit einer chronischen Krankheit leben, da muss man es uns nicht noch schwerer machen, oder? Der deutsche Staat sieht das glücklicherweise genauso. Er gewährt uns Sonderrechte, zum Beispiel im Berufsleben. Ich erkläre euch diese Woche, worauf ihr als Hämophile im Job Anspruch habt.
Aber Achtung: Die Voraussetzung für diese Rechte ist, dass ihr eure Hämophilie beim Arbeitgeber offengelegt habt – was nicht jeder tut, denn verpflichtend ist das nicht. Außerdem muss eure Schwerbehinderung im Zuge der Hämophilie gesetzlich anerkannt sein. Wie ihr das beantragt, erkläre ich euch demnächst. Jetzt erstmal zu den Vorzügen im Arbeitsleben:
Kündigungsschutz: Als Hämophiler mit anerkannter Schwerbehinderung ab einem Grad von 50 genießen wir einen erweiterten Kündigungsschutz. Wir können nur dann gekündigt werden, wenn das zuständige Integrationsamt dem zustimmt.
Zusatzurlaub: Ist eure Schwerbehinderung anerkannt, habt ihr Anspruch auf eine Woche zusätzlichen Urlaub. Aber auch hier gilt die Grenze von 50 GdB.
Teilzeit: Unter Umständen könnt ihr durchsetzen, dass Eure Wochenarbeitszeit reduziert wird, ihr also nur Teilzeit arbeiten müsst. Und zwar dann, wenn ihr beweisen könnte, dass das wegen der Art oder Schwere eurer Schwerbehinderung nötig ist.
Finanzielle Unterstützung: Mitunter stehen uns als Schwerbehinderten zudem finanzielle Unterstützung für den speziellen und erforderlichen Ausbau des Arbeitsplatzes zu. Außerdem kann man Kosten erstattet bekommen, die für Schulungen, Weiterbildungen, Lehrmittel und Reisen aufgekommen sind.
Steuer: Ab einem Schwerbehindertengrad von 25 gewährt uns die Bundesrepublik höhere steuerliche Freibeträge als sie dem „Normalbürger“ zustehen.
Mehrarbeit: Auf eigenem Antrag werden schwerbehinderte Mitarbeiter von sogenannter Mehrarbeit freigestellt. Mehrarbeit ist Arbeit, die über die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag hinausgeht. Dabei ist nicht wichtig, wie lange die vereinbarte oder tarifliche Arbeitszeit geht. Wollt ihr mehr arbeiten als acht Stunden, könnt ihr das natürlich tun.
Rente: Ab einem GdB von 50 ist es außerdem möglich, schon vor dem 65. Lebensjahr in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren überschritten wurde.
Ich habe diese Ansprüche noch nie geltend gemacht – aus dem einfachen Grund, dass ich meinem Arbeitgeber von meiner Hämophilie in der Regel nicht erzähle. Ob es sich lohnt, die Hämophilie offenzulegen, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Dazu hatten wir ja schon mal einen Blogeintrag.
Meine Meinung dazu ist nicht in Stein gemeißelt, also mal sehen, was wird. Ihr jedenfalls wisst nun grob darüber Bescheid, was im Job mit Hämophilie möglich ist, solltet ihr euch dafür entscheiden.