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Hämophilie als Behinderung anerkennen lassen

Veröffentlicht: 14.10.2022 Autor: Linus Thema: Schule und Beruf Tags: #Hämophilie#Bluter

So lasst ihr eure Hämophilie als Behinderung anerkennen


Im vorigen Blogeintrag habe ich davon berichtet, was eine Hämophilie im Berufsleben für Vorteile bringen kann – sofern man sie als Behinderung amtlich anerkennen lässt. Nur so nämlich können wir Hämophile uns arbeitsrechtlich vom Normalsterblichen absetzen. Darum, wie die Anerkennung gelingt, ab wann es einen Schwerbehindertenausweis gibt und worauf ihr achten solltet, soll es diese Woche gehen.

Lasst uns zu Beginn die Grundlagen klären: Damit die Bundesrepublik Deutschland eure Hämophilie als Behinderung anerkennt, müsst ihr einen Antrag stellen. Die Unterlagen, die ihr diesem Antrag beifügt, entscheiden darüber, ob ihr eine Behinderung zugesprochen bekommt – und wie stark der Staat diese einschätzt.

Gemessen wird die Schwere der Behinderung am sogenannten Grad der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Bei Hämophilie ist es so: Dass eine Blutgerinnungsstörung eine Behinderung ist, kann und wird euch keiner absprechen. Es geht bei Hämophilie-Patienten also allein darum, wie hoch der Grad der Behinderung ausfallen wird.

Und das ist nicht unwichtig: Wie ihr im vorigen Blogeintrag lesen könnt, werden euch einige Vorzüge im Berufsleben nur gewährt, wenn ihr einen bestimmten GdB vorweisen könnt. So reichen beispielsweise bereits 25 Prozent dafür aus, um weniger Steuern zahlen zu müssen.

Ab einem GdB von 50 aufwärts geht es um größere Zugeständnisse: Um Ermäßigung bei Eintrittspreisen, um erweiterten Kündigungsschutz, den früheren Renteneintritt, ja sogar mitunter das kostenlose Mitfahren in Bus und Bahn. Deshalb lohnt es sich, beim zuständigen Amt für eine hohe Einschätzung der Behinderung einzustehen.

Viele Hämophile – viel öfter: ihre Angehörigen – tun das auch. Meine Mutter hat sich eine ganze Weile mit den Beamten geärgert, am Ende aber erreicht, dass ich einen Grad der Behinderung von 80 Prozent erhalten habe.

So einen hohen Grad erreicht freilich nur, wer eine mittelschwere oder gar schwere Hämophilie nachweisen kann, gute Argumente und überzeugende Arztbriefe anführt. Mit einer leichten Hämophilie kann man sich einen Schwerbehindertenausweis wahrscheinlich schon aus dem Kopf schlagen, den wird man wohl nicht bekommen.

Vom Arztbesuch bis zur Entscheidung – so geht ihr vor

Alles verstanden? Gut, dann weiter. Euer erster Schritt sollte es sein, mit eurem HämophilieBehandler zu sprechen. Er wird euch bei eurem Vorhaben unterstützen – ohne ihn würde es kaum gelingen, eine Anerkennung zu erhalten. Denn ihr braucht Nachweise, ohne diese Nachweise gibt es keine Einstufung der Hämophilie als Behinderung. Von eurem Behandler lasst ihr euch aussagekräftige, eindeutige Arztbriefe, Befunde und Gutachten geben, die zeigen, woran ihr leidet (Hämophilie) und vor allem: wie schwer. Es lohnt sich auch, auf andere Behinderungen einzugehen – etwa einer Sehschwäche. Das kann dabei helfen, dass die Beamten einen möglichst hohen GdB zugestehen.

Habt ihr ein überzeugendes Konvolut zusammengetragen, wendet ihr euch an das Versorgungsamt oder Bürgerbüro, das für euch zuständig ist. Die Verfahren der Anträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Das lässt sich aber leicht recherchieren. Heutzutage lassen sich die Anträge in der Regel auch online herunterladen.

Innerhalb von drei bis sechs Wochen, so die übliche Wartezeit, entscheidet das zuständige Versorgungsamt über euren Fall. Kommt das Amt zu dem Schluss, dass der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, bekommt ihr automatisch einen Schwerbehindertenausweis ausgehändigt, im grün-rosa Checkkartenformat.

Mit etwas „Glück“ bekommt ihr sogenannte Merkzeichen zugesprochen. Merkzeichen sind Markierungen mittels Buchstaben, die anzeigen, ob ihr etwa im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt seid (G), unter einer außergewöhnlichen Gehbehinderung leidet (aG), „hilflos“ (H), blind (Bl) oder gehörlos (Gl) seid. Mit einem „B“ wird nachgewiesen, dass ihr berechtigt seid, eine Begleitperson mitzunehmen. Zum Beispiel in Bus und Bahn oder wenn es mal ins Wachskabinett geht. Ich selbst hatte viele jahrelang ein „B“ im Ausweis stehen – das war wirklich genial.

Nun wisst ihr Bescheid. Wenn ihr selbst, euer Sohn oder euer Enkel an Hämophilie leidet, versucht es doch einfach mal. Ob ihr am Ende einen Schwerbehindertenausweis in den Händen haltet oder nicht, ist erstmal zweitrangig!

Euer Linus

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